Veranstaltung: | ThOlMaRuWaNi |
---|---|
Antragsteller*in: | Oliver |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.11.2020, 14:46 |
A3 Stromkonzept 100 % Strom aus erneuerbaren Energien – dezentral und in Bürgerhand
Antragstext
Die Energiewende, also die vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien, ist
die Grundlage für einen wirksamen Klimaschutz. Sie ist -neben dem Wandel zu
einer Kreislaufwirtschaft das Kernstück einer großen Transformation hin zu einer
klimaverträglichen und nachhaltigen Wirtschaft. Unser Vorteil: Technisch sind
bei der Energiewende alle Fragen weitgehend gelöst. Uns stehen alle
Möglichkeiten offen. Jetzt gilt es anzupacken.
Angesichts der deutlich spürbaren Klimaveränderungen und der Zukunftsprognosen,
die bisher alle noch übertroffen wurden, ist es höchste Zeit, das Tempo bei der
Energiewende zu erhöhen. Dabei geht es um alle Bereiche, in denen Treibhausgase
emittiert werden, also um Wärme, Verkehr, Landwirtschaft und den Strombereich.
Bayern liegt mit seinen Klimaschutzbemühungen weit unter dem Bundesdurchschnitt.
Seit 1990 wurden in Bayern gerade einmal 12,5 % Treibhausgasemissionen
eingespart. Das ist ein Scheitern auf ganzer Linie. Die Staatsregierung hat sich
jahrelang auf dem hohen Atomstromanteil ausgeruht, bremst die Energiewende und
setzt nun vor allem auf Stromimporte, egal welcher Art. Das ist nicht unser
Ziel. Wir wollen bis zum Jahr 2030 100 % Strom aus Erneuerbaren Energiequellen,
möglichst dezentral und in Bürgerhand.
Dazu benötigen wir schnell deutlich mehr Erneuerbare Energien und einen
effizienteren Umgang mit Energie. Schädliche Kraftwerke können nicht nur
schneller stillgelegt werden, sondern sie müssen es auch. Denn sie behindern die
Systemumstellung auf 100 % Erneuerbare Energien. Das neue Stromsystem braucht
auch eine andere Infrastruktur. Der Umbau der Stromnetze und der Aufbau von
Stromspeichern sind Grundlage dafür, mit dem im Tages- und Jahresverlauf
schwankenden Stromangebot aus Wind und Sonne gut umgehen zu können.Die Rolle von
Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen wird sich in einem System mit überwiegend
erneuerbaren Energien ebenfalls ändern. Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen, welche
aufgrund von Wärmeauskopplung im Winter weitgehend Must-Run Anlagen sind,
blockieren zunehmend die Stromnutzung aus erneuerbaren Energien. Dies ist bei
Neukonzeption von KWK Anlagen auf Basis fossiler Brennstoffe zu bedenken.
Bayern hat die besten Voraussetzungen eine echte Vorreiterrolle einzunehmen. Wir
haben eine Vielzahl von Möglichkeiten jetzt den Hebel auf 100 % Erneuerbare
Energien umzustellen. Es braucht jetzt aber dafür eine 100 %ige politische
Unterstützung, vernünftige rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen,
vorbildliches Handeln der staatlichen Stellen und eine Förderung der vielen
Bürger*innen, die selbst in die saubere Stromversorgung der Zukunft investieren
wollen. Dann kann die Vision eines klimaneutralen Wirtschaftens Realität werden.
Die Stromversorgung in Bayern ist in einem massiven Umbruch. Vor 10 Jahren wurde
noch fast 60 % des in Bayern verbrauchten Stroms in Atomreaktoren produziert. Im
Jahr 2020 wird der Anteil bei etwa 25 % liegen und in zwei Jahren geht der
letzte der beiden noch in Betrieb befindlichen gefährlichen Reaktoren endgültig
vom Netz.
Mit der Stilllegung der Atomkraftwerke sinkt die Eigenstromerzeugung Bayerns und
der Freistaat wird mehr und mehr zum Stromimportland. Wurden die ersten
Atomkraftwerke noch locker von den erneuerbaren Energien ersetzt, die am Anfang
des Jahrzehnts einen großen Boom erlebten, hat sich nun die Situation gedreht.
- Der Ausbau der Erneuerbaren Energien lahmt in Bayern: die Photovoltaik ist
in den Jahren nach 2012 stark eingebremst worden und erholt sich nur
langsam . Die Windkraft liegt nach einem kurzen Boom (2014 bis 2016)
danieder; die Kombination aus 10H-Regelung und bundesweiten
Ausschreibungsbedingungen macht den Neubau nahezu unmöglich.
Bei Wasserkraft und Biogasanlagen sind die Potenziale weitestgehend
ausgeschöpft. Es ist zu erwarten, dass bei Biogas die erzeugte Strommenge
in nächster Zeit zurückgehen wird. Und last but not least: die
Staatsregierung hat ihre Ausbauziele für die Erneuerbaren für 2025 soweit
heruntergeschraubt, dass sie im Grunde schon jetzt erfüllt sind. Ziele für
die Zeit nach 2025 hat die Staatsregierung nicht aufgestellt.
- Die bestehenden Gaskraftwerke erleben gerade eine überraschende
Renaissance. Durch stark gefallene Erdgaspreise auf dem Weltmarkt und
gestiegene Preise beim Emissionshandel haben die Gaskraftwerke häufiger
einen Vorteil gegenüber (Stein-) Kohlekraftwerken. So werden z.B. die
Gaskraftwerke in Irsching, die die Betreiber schon mehrfach stilllegen
wollten nun wieder am Strommarkt teilnehmen.
- Die bestehenden Gaskraftwerke (z.B. in Irsching) stehen weitgehend still,
weil sie im Strommarkt, der von erheblichen Kraftwerksüberkapazitäten
geprägt ist, keine Chance haben. Gaskraftwerke haben derzeit deutlich
höhere Grenzkosten als Atom- und Kohlekraftwerke und haben daher an der
Strombörse nur eine Chance bei sehr hohem Strombedarf. Viele Gaskraftwerke
in Bayern arbeiten defizitär und werden nur auf Anordnung durch die
Bundesnetzagentur von der Stilllegung abgehalten.
Die energiepolitische Untätigkeit der Staatsregierung treibt Bayern in eine
zunehmende Abhängigkeit von Stromimport. Das ist sogar erklärtes Ziel: Die
Staatsregierung strebt an, im Jahr 2025 etwa 40 bis 50 % des in Bayern
benötigten Stroms zu importieren, so die Auskunft des Wirtschaftsminiteriums im
Jahr 2017 auf eine Anfrage zu Plenum.
Nach einer kurzen Euphorie nach Fukushima ist das Thema Energiewende wieder vom
Bildschirm der CSU-Staatsregierung verschwunden. Die Koalition mit den Freien
Wählern hat daran nichts Grundlegendes geändert. Die 10H-Regelung, mit der nicht
nur Bau und Planung von Windkraftanlagen abgewürgt, sondern auch die Stimmung
gegen Windkraft deutlich geschürt wurde, soll nicht geändert werden. Der Ausbau
der Photovoltaik erholt sich nur langsam vom kalkulierten Zusammenbruch durch
die letzten EEG-Novellen. Biogasanlagen laufen zum großen Teil immer noch rund
um die Uhr, obwohl absehbar ist, dass sie zukünftig vor allem in den Stunden
gebraucht werden, wenn Wind und Sonne zu wenig Strom liefern.Einige kleinere
Initiativen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ändern nichts daran, dass
Bayern bei den Erneuerbaren Energien weiter zurückfällt.
Zudem fallen ab dem Jahr 2020 allmählich immer mehr Anlagen aus der
Vergütungsregelung des EEG. Ohne Perspektiven für einen guten Weiterbetrieb
werden viele, technisch funktionsfähige Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen
stillgelegt. Es droht sogar ein Rückschritt, wenn die Regierung nicht tatkräftig
gegensteuert.
Weil in Bayern weniger als 5 % des Stroms in Kohlekraftwerken erzeugt wird, die
Gaskraftwerke kaum in den Markt kommen und in der Vergangenheit der größte Teil
des Stroms aus Atomkraftwerken kam, sind die CO2-Emissionen aus dem Strombereich
im Vergleich zu anderen Bundesländern in Bayern gering. Im Klimaschutzkonzept
der grünen Landtagsfraktion (Link) wurde der Anteil des Strombereichs auf 12 %
an den gesamten CO2-Emissionen berechnet. Kann der Atomstrom nicht durch
erneuerbare Energien ersetzt werden, droht ein massiver Anstieg der
Treibhausgasemissionen aus dem Strombereich. Dies kann zu einer Verdopplung oder
gar Verdreifachung der CO2 Emissionen pro Jahr führen. Die ohnehin miserable
Klimabilanz der Staatsregierung würde sich also nochmals verschlechtern.
In den letzten Jahren war der Anteil der CO2-Emissionen aus der Stromversorgung
mit ca. 11 Mio Tonnen im bundesweiten Vergleich gering. Dies wird sich in den
kommenden Jahren massiv ändern. Zum einen werden durch den stärkeren Einsatz der
Gaskraftwerke die Emissionen in Bayern deutlich zunehmen. Zum andern werden
durch die massiv zunehmenden Stromimporte erhebliche CO2-Emissionen in anderen
Ländern verursacht, die aber in den bayerischen Bilanzen verschwiegen werden.
Vor allem durch diesen Punkt wird Bilanz geschönt. Tatsächlich kann dies zu
einer Verdopplung oder gar Verdreifachung der CO2 Emissionen pro Jahr führen.
Die ohnehin miserable Klimabilanz der Staatsregierung würde sich also nochmals
verschlechtern.
Die Dezentralität ergibt sich einerseits aus der Technologie: Erneuerbare
Energien werden in der Fläche gewonnen und sie führen den Flächenbedarf näher an
uns heran, als weit entfernte Uran- oder Kohleabbaugebiete, Erdölfelder oder
Gasexplorationen. Andererseits ist die Dezentralität aber auch ein Gewinn für
die Versorgungssicherheit. Die Stromversorgung gehört heutzutage zur „kritischen
Infrastruktur“. Zentrale Versorgungsstrukturen sind wesentlich verletzlicher und
damit ist eine dezentrale Stromversorgungsstruktur weniger anfällig gegen äußere
Einwirkungen. Meist kann eine dezentrale Energieversorgungsstruktur auch die
Effizienzpotenziale (Kraft-Wärme- Kopplung, Sektorenkopplung) besser nutzen.
Unserer Meinung nach gehört die Energiewende aus grundsätzlich demokratischen
Überlegungen heraus in Bürgerhand. Jahrzehntelang haben in Deutschland einige
wenige Stromkonzerne die Entwicklung bestimmt. Erst durch die Anti-Atom- und
Umwelt-Bewegung wurden diese Monopole und ihre Politik in Frage gestellt. Ein
Wirtschaftszweig, von dem alle Bürger*innen fast existenziell abhängig sind,
sollte nicht von wenigen profitorientierten Unternehmen gesteuert werden.
Wir können in Bayern 100 % unseres heutigen Stromverbrauchs bis 2030 aus
Erneuerbaren Energien selbst erzeugen. Im Verbund mit anderen Ländern können wir
die Erneuerbare Stromversorgung zu jeder Stunde im Jahr garantieren. Dies stärkt
die regionale Wertschöpfung, steigert die Effizienz, reduziert Verluste und
erhöht die Versorgungssicherheit. Mit Blick auf die Pariser Klimaziele wollen
wir unser vorhandenes technisches Know-how für eine erfolgreiche Energiewende
allen Ländern zur Verfügung stellen.
Der größte Nachholbedarf besteht bei der Windenergie. Dazu muss die 10H-Regelung
(vereinfacht gesagt, die Auflage, dass Windkraftanlagen den 10-fachen Abstand
ihrer Höhe zum nächsten Wohnhaus aufweisen müssen) schnell aufgehoben werden.
Die 10H-Regelung hat zahlreiche Windkraftprojekte abgewürgt. Vor allem hat sie
auch eine Stimmung gegen Windkraft im Land mobilisiert. Wir wollen die 10H-
Regelung ersatzlos abschaffen. Gute Planungen ermöglichen einen Ausbau der
Windkraft in Bayern und halten negative Auswirkungen auf Mensch und Natur, etwa
durch Lärm, Schattenwurf oder Vogelschlag, gering.
Eine Mischung aus Destruktion und staatlich verordneter Angstmacherei haben den
Ausbau der Windenergie in Bayern faktisch zum Erliegen gebracht. Während der
Bund zumindest Anzeichen macht, die rechtlichen Rahmenbedingungen
windkraftfreundlicher anzupassen, beharrt die Söder-Regierung weiterhin auf die
windkraftfeindliche 10H-Regelung. Allein das Festhalten an diesen starren und
überzogenen Mindestabständen erzeugt im Land ein Schutzbedürfnis, dem die
kommunalen Mandatsträger*innen machtlos gegenüber stehen.
Wir brauchen eine windkraftfreundliche Aufbruchsstimmung, müssen die 10H-
Regelung ersatzlos streichen und zurückkehren zu einer übergeordneten Steuerung
des Windkraftausbaus auf regionaler Ebene. Die Landes- und Regionalplanung soll,
wie in den Jahren vor Einführung der 10H-Regelung, wieder aktiv mit den Kommunen
Flächen für die Windkraft identifizieren und vorhalten. Dazu werden die
Kompetenzen und die finanzielle Ausstattung der regionalen Planungsverbände
gestärkt. Wir wollen 2 % der Landesfläche für Windkraftnutzung zur Verfügung
stellen. Den Bayerischen Staatsforsten wollen wir volle Rückendeckung beim
Ausbau der Windenergie geben. Mögliche Konflikte vor Ort wollen wir durch Mobile
Mediations-Teams auflösen.
Durch eine sogenannte De-minimis-Regel, die es erlaubt, kleineren Windparks auch
ohne Ausschreibungsverfahren eine EEG-Vergütung zu bekommen, können kleinere
Projekte ohne den Aufwand des Ausschreibungsverfahrens einfacher realisiert
werden. Insgesamt soll das jährliche Ausschreibungsvolumen auf Bundesebene auf
mindestens 5.000 Megawatt angehoben werden. Bei den Ausschreibungen soll durch
eine regionale Quote (bzw. durch Regionalausschreibungen oder durch Änderungen
der Bestimmungen des Referenzertragswerts) der Bau von Windkraftanlagen im Süden
gezielt vorangetrieben werden.
Den Schutz von Mensch und Natur erreichen wir durch klare Schutzvorschriften,
deren Einhaltung bei jedem einzelnen Projekt geprüft werden müssen. Während
anfängliche Probleme wie Schatten- und Eiswurf, Blendeffekte oder Lärmemissionen
technisch mittlerweile gelöst sind, wollen wir im Schulterschluss mit
Umweltverbänden an der Ausarbeitung naturschutzfachlicher Vorgaben mitwirken.
Unser erklärtes Ziel ist die Vereinbarung der Windkraft mit einer Erholung der
Bestände gefährdeter Vogel- und Fledermausarten.
Auf Bundesebene wollen wir uns – anders als die Söder-Regierung – aktiv für
Verbesserungen der Windenergie einsetzen: Die Erleichterung von
Genehmigungsverfahren und Vereinfachung von Klagemöglichkeiten sind ohne
Abstriche beim Schutz von Mensch und Natur machbar. Die Ausbauziele wollen wir
dem 1,5°-Ziel anpassen. Den Süden wollen wir durch eine Regionalquote
besserstellen. Die Flächensicherung bei dem Ersatz alter Windräder durch
effiziente und moderne Anlagen wollen wir bei Beachtung aller Schutzbestimmungen
vereinfachen.
Ohne 10H-Regelung, dafür aber mit klaren rechtlichen Schutzbestimmungen, mit
angemessenen Ausbauzielen und einer De-minimis-Regelung kann Bayern als größtes
Flächenland seinen Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten und damit auch die
in Bayern angesiedelte Windkraftindustrie stärken. Wenn wir es schaffen, pro
Jahr in jedem Landkreis lediglich 2-3 Windräder zu errichten, erreichen wir
unser Ziel von insgesamt 10 Gigawatt installierter Leistung bis 2030. Das ist
sauberer Windstrom für etwa 5 Mio. Haushalte und damit nahezu alle Haushalte in
Bayern.
Sonnenstrom ist günstig, klimafreundlich und leicht zu erzeugen. Also wollen wir
mehr davon. Aufgrund der einfachen Technik ist es die ideale Bürger*innen-
Energie. Es fehlt allein der politische Wille, die ungenutzten Potenziale
auszuschöpfen. Wir wollen sämtliche Hürden abbauen. Dazu gehört die Abschaffung
aller Abgaben und Umlagen für Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu 30
Kilowatt ebenso wie die Einführung einer Solarpflicht für neue Gebäude oder
solche, die umfangreich saniert werden. Unsere Dächer in den Städten können wir
nutzen, wenn wir das Mieterstromgesetz von allen Bremsklötzen befreien und
tatsächlich anwenderfreundlich machen.
Bayern kann unabhängig vom Bund nicht nur bei der Solarpflicht vorangehen: In
einer ersten großen Ausbau-Offensive wollen wir alle Schulgebäude mit
Photovoltaik-Anlagen ausstatten. Dies dient nicht zuletzt der Umweltbildung.
Parallel wollen wir alle staatlichen Gebäude für die Erzeugung von Sonnenstrom
nutzen.
Wir wollen aber auch auf unseren Äckern und Wiesen mehr Sonnenstrom erzeugen. In
Abstimmung mit der Landwirtschaft und den Umweltverbänden lockern wir die
restriktiven Vorgaben, an welchen Stellen Solarfelder errichtet werden dürfen.
Das bedeutet Zweierlei: Zum Einen wollen wir die Kommunen dazu ermächtigen,
Flächen selbstständig auszuweisen, ohne dass der Anspruch auf EEG-Vergütung
entfällt. Auf der anderen Seite wollen wir die Bäuerinnen und Bauern fördern,
die sich für innovative Lösungen wie der Agro-PV entscheiden oder die ihre
bisher landwirtschaftlich genutzten Moorflächen im Zuge der Solarstromerzeugung
wiedervernässen. Mit gesonderten Regelungen für verpachtete Äcker wollen wir dem
Anstieg der allgemeinen Pachtpreise entgegenwirken.
Unter diesen Voraussetzungen und mit einer Anhebungen der Ausbauziele auf
Bundesebene können wir die Photovoltaik bis 2030 auf 30 Gigawatt installierter
Leistung verdreifachen.
Strom aus Biogasanlagen ist eine feste Größe im bayerischen Strommix. Aber weil
das Potenzial weitestgehend ausgeschöpft ist, setzen wir uns dafür ein, den
aktuellen Bestand von knapp 1,4 Gigawatt installierter Leistung zu halten. Die
dafür notwendige Förderung kann unter dieser Prämisse marktwirtschaftlich
ermittelt werden, solange sichergestellt ist, dass die Anlagen nur dann laufen,
wenn Sonne und Wind wenig Energie liefern.
Zum einen müssen die Biogasanlagen stärker ökologisiert werden. Wir setzen uns
dafür ein, dass mehr Reststoffen und Gülle und weniger Mais eingesetzt werden.
Mais soll neben Reststoffe und Gülle auch von anderen Energiepflanzen ersetzt
werden, wie z.B. die durchwachsene Sylphie. Wir wollen auch bei den
Energiepflanzen die Fruchtfolge fördern.
Im Vergleich zum Maisanbau für tierische Lebensmittelproduktion (2/3) ist der
Maisanteil zur Stromgewinnung (1/3) vergleichbar. Gleichwohl wollen wir uns für
eine stärkere Ökologisierung einsetzen, diese betrifft vor allem Gebiete. Dabei
setzen wir den Fokus auf den Einsatz von Reststoffen und Gülle sowie auf eine
breitere Einführung von alternativen Energiepflanzen, die der Artenvielfalt
zuträglicher sind.
Zum allergrößten Teil werden die bayerischen Biogasanlagen von
landwirtschaftlichen Betrieben unterhalten. Diese wollen wir zusätzlich durch
die Förderung von Nahwärmenetzen in geeigneten ländlichen Regionen unterstützen,
um die maximale Energie herauszuholen. In geeigneten Fällen kann auch die
Entkopplung der Biogaserzeugung von der Verstromung in Betracht gezogen werden.
Mit der Einbindung in Wärme- oder Gasnetze, einer verlässlichen Förderung für
den erzeugten Strom und langanhaltender Planungssicherheit stärken wir unsere
Bäuerinnen und Bauern.
Die historisch gewachsene Wasserkraft ist von großer Bedeutung für Bayern.
Eingebettet in eine Strategie zur allgemeinen Erfüllung der
Wasserrahmenrichtlinie wollen wir eine umfassende Ökologisierung vor allem der
kleinen Wasserkraft vorantreiben. Der ökologische Umbau mittels Fischaufstiegen,
neuen Turbinen-Technologien und Renaturierungsmaßnahmen muss durch eine
angemessene Vergütung finanziert werden können. Die wertvolle Stromerzeugung aus
Wasserkraft und der Schutz unserer Gewässer muss es uns wert sein, die Kosten
für eine ökologische Verbesserungen als Gesellschaft zu tragen.
Die Veröffentlichung eines Wasserkrafterlasses, der als Genehmigungsleitfaden
Stromerzeugung und Gewässerökologie in Einklang bringt, muss trotz großer
Differenzen zwischen den betroffenen Verbänden mit mehr Einsatz vorangetrieben
werden.
Die Geothermie hat, wie ihr Name schon sagt, ihr größtes Potential im
Wärmebereich. Hier gilt es sie stark zu fördern. Der Beitrag der geothermischen
Stromerzeugung wird insgesamt jedoch überschaubar bleiben. Dennoch wollen wir
sie gerade im Voralpenland in Kombination mit einer regenerativen Wärmeerzeugung
fördern. Die tiefe Geothermie ist eine ständig verfügbare Energiequelle und kann
ein auf Sonne und Wind ausgerichtetes Stromsystem gut ergänzen. Die größten
wirtschaftlichen
Die Geothermie hat, wie ihr Name schon sagt, ihr größtes Potential im
Wärmebereich. Um den Ausbau voranzubringen, wollen wir den meist kommunalen
Betreibern mit Bürgschaften für Probebohrungen unter die Arme greifen. Durch die
Förderung von Wärmenetzen kann die Geothermie ebenfalls über Bande gestärkt
werden. Sollte an besonders geeigneten Stellen auch eine Stromerzeugung möglich
und wirtschaftlich sein, so ist dies zu unterstützen.
Die sauberste Kilowattstunde ist die, die nicht erzeugt bzw. verbraucht wird.
Und gerade weil der Stromverbrauch durch neue Anwendungsbereiche – beim Heizen
unserer Gebäude, durch die Elektromobilität und zur Herstellung von grünem
Wasserstoff – künftig steigen wird, müssen wir den klassischen Stromverbrauch
nachhaltig senken. Einen besonderen Anreiz für die energieintensive Industrie
können wir hier durch die Neugestaltung der Befreiung von EEG-Umlage und
Netzentgelten erreichen.
Im Bereich der Haushalte und des Gewerbes ist vor allem Information, Beratung
und Unterstützung erforderlich. Wir wollen regionale Energieagenturen aufbauen
und kommunale Klimaschutzbeauftrage fördern, die Kommunen, Unternehmen und
Privatpersonen beraten und Stromsparkampagnen initiieren. Sie werden unterstützt
von einer landesweiten Energieagentur. Haushalte mit wenig Einkommen wollen wir
direkt beim Erwerb stromsparender Geräte unterstützen.
Die öffentliche Hand muss als Vorbild vorangehen und sämtliche
Einsparmöglichkeiten beim eigenen Energieverbrauch ermitteln und nutzen. Die
Kommunen wollen wir hierbei unterstützen. Die Förderprogramme des Freistaats und
die Beschaffungsleitlinien sollen sich wesentlich am Ziel der Strom- bzw.
Energieeinsparung orientieren.
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine der effizientesten
Stromerzeugungsmöglichkeiten. Die KWK-Anlagen werden in den meisten Fällen mit
Erdgas betrieben, können aber natürlich auch mit Biomasse oder zunehmend mit
erneuerbarem Gas befeuert werden. Insbesondere in den verdichteten
Siedlungsgebieten und in den Gebieten mit gewerblichem bzw. industriellem
Wärmebedarf sehen wir sinnvolle Anwendungen für den Ausbau der KWK.
KWK-Anlagen zu verstärken. Ab einem bestimmten Wärmebedarf sind bei
energetischen Sanierungen KWK-Anlagen eine sehr gute Möglichkeit den Wärmebedarf
zu decken und gleichzeitig Strom zu erzeugen. Erstes Ziel bleibt aber immer den
Verbrauch erstmal soweit als möglich zu senken und den Restbetrag mit
erneuerbaren Energien (v.a. Solar- oder Geothermie) direkt zu decken. Erst
danach ist über eine KWK Anlage nachzudenken.
Die beiden noch laufenden Atomkraftwerke in Bayern sind nicht nur ein enormes
Sicherheitsrisiko und ein ständiger Produzent von hochradioaktivem Atommüll,
sondern sie behindern darüber hinaus sehr stark die Energiewende. Weil sie
schwerfällig zu regulieren sind, werden sie auch betrieben, wenn die
Erneuerbaren Energien die Stromversorgung in Bayern alleine übernehmen könnten.
Das passiert in den Sommermonaten, insbesondere an Wochenenden, immer häufiger.
Dieses Überangebot führt dazu, dass der Strompreis immer öfter in den negativen
Bereich rutscht. In weit über 100 Stunden im Jahr können große Stromverbraucher
Strom nicht nur kostenlos verbrauchen, sondern bekommen auch noch „Prämien“
dafür. Komplett abwegig wird es durch die geplante Neuregelung im EEG 2021. Bei
negativen Strompreisen sollen dafür dann aber erneuerbare Energien-Anlagen keine
Vergütung mehr für ihren sauberen Strom erhalten.
Wir halten es für sinnvoll die beiden Atomkraftwerke schneller stilllegen als im
Atomgesetz vorgesehen. Insbesondere der letzte deutsche Siedewasserreaktor, der
Block Gundremmingen C, ist aus unserer Sicht ein vollkommen überflüssiges
Sicherheitsrisiko. Seine Stromproduktion könnte problemlos von bestehenden
bayerischen Gaskraftwerken übernommen werden.
Wegen der jahrzehntelangen, sehr einseitigen Ausrichtung auf Atomkraftwerke gibt
es in Bayern nur zwei Kohlekraftwerke: das Heizkraftwerk München Nord und ein
Kohlekraftwerk in Zolling. Das Kohlekraftwerk Zolling sollte unseres Erachtens
zügig aus dem Markt genommen werden, da es durch bestehende Gaskraftwerke
ersetzt werden kann. Es reicht vollkommen aus, wenn es als „systemrelevantes
Kraftwerk“ als Reserve in netzkritischen Zeiten zur Verfügung steht. Der Ersatz
durch ein Gaskraftwerk mit der Option des Einsatzes erneuerbaren Gases sollte
geprüft werden.
Der Ersatz des Kohlekraftwerks München Nord ist umfassender zu planen, da das
Kraftwerk auch einen wesentlichen Teil der Fernwärmeversorgung Münchens abdeckt,
sollte zügig vorangetrieben werden. Eine umweltfreundliche Umstellung der
Fernwärmeversorgung erfordert neue Investitionen, etwa in Geothermieprojekte,
Abwärmenutzung, erneuerbare Wärmequellen, Wärmespeicher oder Gaskraftwerke.
In der aktuellen energiewirtschaftlichen und politischen Situation wird sich
Bayern in den nächsten Jahren massiv von Stromimporten abhängig machen. In
Bayern werden Atomkraftwerke abgeschaltet und Erneuerbare Energien ausgebremst
Auch in näherer Zukunft wird im bundesweiten Vergleich der Anteil der
Erneuerbaren Energien an der bayerischen Stromversorgung unterdurchschnittlich
sein . Die Überkapazitäten an fossilen und nuklearen Kraftwerken führen zu
niedrigen Strompreisen an der Strombörse und führen in der Konsequenz dazu, dass
Bayern Strom aus Norddeutschland in erheblichen Umfang importieren wird. Dies
ist teilweise Windstrom, aber auch Braunkohlestrom. Die Staatsregierung geht
davon aus, dass im Jahr 2025 fast 50 % des Stroms importiert wird. In
Spitzenzeiten hätten wir dann eine Importabhängigkeit von 70/ 80 %. Diese starke
Importabhängigkeit halten wir für falsch.
Der größte Anpassungsbedarf ist auf Ebene der Verteilnetze. Hier wurde in den
letzten Jahren schon erheblich investiert. Im Zuge des weiteren Ausbaus der
Erneuerbaren Energien muss darauf geachtet werden, dass der Ausbau der
Verteilnetze damit Schritt halten kann. Dazu sind auf Bundesebene Änderungen im
rechtlichen Ordnungsrahmen nötig. So gilt es den Verteilnetzbetreibern (z.B. den
Stadtwerken) die Möglichkeiten des Einsatzes von Stromspeichern generell zu
ermöglichen.
Um bei wachsenden Anteilen Erneuerbarer Energien die Versorgungssicherheit zu
gewährleisten, müssen Energieerzeugung, Energietransport, Energiespeicherung und
Energieverbrauch intelligent und effizient miteinander verknüpft werden. Durch
eine netzorientierte Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen kann der
Netzausbau auf der Niederspannungsebene auf ein volkswirtschaftlich effizientes
Maß begrenzt werden und sichert ein optimales Last- und Einspeisemanagement zur
Verringerung unnötiger Netzmanagementkosten. Dieses flexible Energiesystem der
Zukunft kann nur funktionieren, wenn mehr Akteure, (Letztverbraucher, Erzeuger,
Versorger, Netzbetreiber) miteinander vernetzt werden. Dies erfordert stärkere
Digitalisierung des gesamten Energiesystems. Eine großräumigere Verteilung von
Strom ist sinnvoll, weil es im Laufe des Jahres häufig regionale
Stromüberproduktionen geben wird. In der Regel ist es volkswirtschaftlich
ökonomischer und ökologischer diese regionalen Überproduktionen durch ein
Leitungssystem erstmal dorthin zu verteilen, wo zu diesem Zeitpunkt Strombedarf
herrscht. Erst wenn der aktuelle Bedarf gedeckt ist, sollte überschüssiger Strom
möglichst verlustarm gespeichert werden. Daher halten wir – neben anderen
Argumentationen, wie z.B. der Netzstabilität – den geplanten Bau von HGÜ-
Stromleitungen zwischen Nord- und Süddeutschland im bisher geplanten Umfang für
sinnvoll.Die von der EU geplanten Ausweitungen des europäischen Stromhandels
sehen wir kritisch und sollten auf ihre ökonomischen und ökologischen
Konsequenzen überprüft werden.
Die beiden großen Säulen der Energieversorgung der Zukunft sind Sonne und Wind.
Da diese nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen, gewinnt die Frage der
Stromspeicherung zunehmend an Bedeutung. Es gibt unterschiedliche
Stromspeichertechnologien und unterschiedliche Bedarfe. Für eine Vollversorgung
mit Erneuerbaren Energien werden aller Voraussicht nach verschiedene
Technologien zum Einsatz kommen.
Für die kurzfristige Speicherung bieten sich vor allem Batteriespeicher und
Pumpspeicherkraftwerke an. Beide Technologien haben ihre spezifischen Vorteile.
Welche davon sich ökonomisch durchsetzen wird, ist derzeit nicht absehbar, zumal
die Rahmenbedingungen für beide Technologien nicht gleich sind.
Bayern hat eine große Zahl von Gebieten, die für die Nutzung durch
Pumpspeicherkraftwerke geeignet sind. Mögliche Standorte sind im
Genehmigungsverfahren eingehend unter ökologischen Gesichtspunkten zu bewerten.
Zur Realisierung sind aber auch auf Bundesebene die Rahmenbedingungen zu
verändern. Der Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken ist in den letzten Jahren
wenig lukrativ geworden. So wird beispielsweise in Bayern das bestehende
Pumpspeicherkraftwerk Happburg aus ökonomischen Gründen derzeit nicht repariert.
Aufgrund der hohen Investitionskosten und der langen Nutzungszeit von
Pumpspeicherkraftwerken sind eine Harmonisierung der rechtlichen
Rahmenbedingungen zwischen Deutschland, Österreich und Schweiz von grundlegender
Bedeutung, um Investitionssicherheit für potenzielle Investor*innen zu schaffen.
Ferner ist anzustreben, dass Stromspeicher auch als Regelenergieanbieter im
Markt tätig werden können.
Mittel- und langfristig wird die Speicherung über längere Zeiträume nötig
werden, wenn wir die Stromversorgung klimaneutral gestalten wollen, nicht
zuletzt, weil auch die sogenannte „Dunkelflaute“ gemanagt werden muss. Durch die
Zunahme des Stromverbrauchs im Zuge der Sektorkopplung (siehe 4h) wird es v.a.
im Winter zu hohen Bedarfsspitzen kommen. Eine jahreszeitliche Speicherung mit
chemischen Speichern ist deshalb notwendig.
Für diese längerfristige Speicherung wird aller Voraussicht nach kein Weg an der
Wasserstoff-Technologie bzw. an der „Power-to-gas-Technologie“ (PtG)
vorbeigehen. Wir müssen heute damit beginnen, diese Zukunftstechnologie in der
Praxis einzusetzen, um Wirkungsgrade weiter zu steigern und v.a. Kosten zu
reduzieren. Moderne PtG Anlagen können heute bei der Wasserstoffherstellung
bereits einen Wirkungsgrad von bis zu 75 % erreichen.
Ein großes systemisches Problem der Energieversorgung auf Basis erneuerbarer
Energien ist die Tatsache, dass der Stromverbrauch und das Angebot an Wind- und
Sonnenenergie zeitlich nicht synchron laufen. Es wird also Zeiten geben, mit
einem hohen Angebot an Wind- und/oder Solarstrom bei gleichzeitigem geringen
Bedarf und umgekehrt Zeiten mit einem sehr geringen Angebot an Wind- und
Solarstrom und einem vergleichsweise hohen Bedarf, vielleicht sogar über mehrere
Wochen. In der Fachwelt spricht man von einer sog. „Dunkelflaute“.
Für die Flexibilitäten stehen verschiedene Technologien zur Verfügung, wie z.B.
flexibel einspeisende Biogasanlagen oder Wasserkraftwerke, Stromspeicher der
verschiedenen Arten, KWK-Anlagen oder schnell einsetzbare Gaskraftwerke. Die
Flexibilität ist aber nicht nur auf der Stromangebotsseite sinnvoll, sondern
auch auf der Nachfrageseite.
Eine wichtige Baustelle der Zukunft wird es sein, auch die Nachfrage nach Strom
teilweise dem Angebot anzupassen. Also dann mehr Strom zu verbrauchen, wenn
Strom im Überfluss (und billig) zur Verfügung steht, und weniger zu verbrauchen,
wenn er knapp (und teuer) ist. Das ist bei Kühlprozessen oder auch bei
hochautomatisierter Fertigung bereits heute möglich. Der erste Schritt wäre die
umfassende Einführung von lastvariablen Tarifen. Dann würden die Verbraucher
belohnt, die ihr Stromverbrauch der Angebotsseite anpassen und z.B. dann ihr
Auto laden, wenn Strom ausreichend zur Verfügung steht.
Es fehlt nicht an der Technologie, sondern vielmehr an den wirtschaftlich-
rechtlichen Rahmenbedingungen. Das in vielen Untersuchungen ermittelte Potenzial
des „Lastmanagement“ lohnt sich kaum, wenn durch vorhandene Überkapazitäten am
Strommarkt der Strompreis an der Börse bei 2 oder 3 Cent/kWh liegt.
Daher ist ein Kohleausstieg auch nötig, damit sich ein Markt für Flexibilität
überhaupt entwickeln kann, in dem dann verschiedene Technologien, aber auch
Marktmechanismen wirken können. Dazu ist es wichtig, dass die Preissignale, die
derzeit an der Strombörse gebildet werden, auch tatsächlich bei den
Verbraucher*innen ankommen. Denn heute verdient vor allem der Stromversorger
daran, wenn viel Wind weht und er den Strom billig einkaufen kann, während die
Haushalte vollkommen unabhängig davon immer den gleichen Preis pro kWh bezahlen
müssen.
In der Vergangenheit wurden die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität meist
getrennt betrachtet. Die Trennung dieser Bereiche löst sich allmählich auf. Ein
wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist die Elektromobilität, weil gerade im
privaten Bereich viele E-Auto-Batterien auch durch die eigene PV-Anlage geladen
werden. Immer öfter wird auch diskutiert, ob E-Auto-Batterien auch vom
Stromversorger zur Speicherung genutzt werden können. Zunehmend häufiger wird
auch billiger „Überschussstrom“ genutzt um Wärme zu erzeugen, welche dann auch
gut gespeichert werden kann.
Sowohl unter Effizienzgesichtspunkten, aus Klimaschutzgründen aber auch aus
Gründen der volkswirtschaftlichen Rentabilität sind viele Beispiele der
Sektorenkopplung sinnvoll. So kann es oft effizienter sein, mit „überflüssigem“
Windstrom Gebäude zu beheizen, anstatt ihn aufwändig zu speichern. In welchen
Fällen die Sektorenkopplung sinnvoll ist, hängt entscheidend von der Art und
Weise ab, wie der „Ausgangsstrom“ produziert wurde. Daher wollen wir
Sektorkopplung vorrangig dort unterstützen, wo Erneuerbarer Strom eingesetzt
wird.
Da in den letzten Jahren die energiepolitischen Rahmenbedingungen oft geändert
wurden und wenig verlässlich waren, sind Investitionen in diesem Bereich mit
einem gewissen Risiko behaftet. Ein klarer und verlässlicher Rechtsrahmen kann
und muss daher die Investitionssicherheit schaffen. (zu den rechtlichen
Rahmenbedingungen siehe auch 4k)
Die Energiewende ist in den erfolgreichen Jahren vor allem eine
Bürgerenergiewende gewesen. Die traditionelle Energiewirtschaft und in ihrem
Gefolge die Regierungsparteien der letzten Jahre von CDU, CSU, SPD und FDP haben
sich der Energiewende widersetzt. Erst nach dem Atomunfall von Fukushima haben
sich auch die Unionsparteien, wenn auch zum großen Teil nur halbherzig, zur
Energiewende bekannt.
Dabei geht es vor allem um das Handeln in eigenen Bereich. Wir wollen, dass die
Dachflächen der staatlichen Gebäude zur Nutzung der Sonnenenergie vollständig
genutzt werde. Die energetische Sanierung der staatlichen Gebäude muss
vorangetrieben und dabei auch alle Möglichkeiten der Stromeinsparung und der
effizienten Stromnutzung umgesetzt werden. Der Restbedarf an Raumwärme soll über
100 % erneuerbare Energien erfolgen.. Bei der Beschaffung bzw. Ausschreibung von
Gütern und Dienstleistungen müssen ökologische Kriterien, wie etwa der
Energieverbrauch über den gesamten Lebenszyklus, stärker berücksichtigt werden.
Alle staatlichen Gebäude sollen zukünftig mit echtem Ökostrom aus jüngeren EE-
Anlagen beliefert werden.
Wir wollen, dass der Freistaat die Kommunen unterstützt, damit auch diese in
ihren Liegenschaften die Energiewende zügig umsetzen. Dafür wollen wir
flächendeckend vom Land finanzierte kommunale Klimaschutzmanager*innen
einsetzen.
Unser Ziel ist eine in der Gesamtbilanz klimaneutrale Öffentliche Hand bis 2030.
Wir machen die Energiewende zu einem Gewinn für alle. Während der Ausbau
Erneuerbarer Energien zwar allgemein von den allermeisten Menschen befürwortet
wird, sieht die Mehrheit einen Mangel an Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten.
Unabhängig der Alters-, Einkommens- oder Bildungsgruppe wird die Energiewende in
ihrer jetzigen Umsetzung mehrheitlich als ungerecht empfunden.
Wir wollen die Energiewende auf zwei Ebenen gerechter machen: Zunächst setzen
wir uns dafür ein, dass gerade die Menschen, die nicht aktiv an der Energiewende
teilhaben können, trotzdem von ihr profitieren. Dazu müssen wir die Kosten der
Energiewende neu verteilen. Indem wir die Ausnahmen für die energieintensive
Industrie bei der Zahlung der EEG-Umlage zurückfahren, die Einnahmen aus dem
CO2-Emissionshandel gezielt den einkommensschwachen Haushalten rückführen und
einen Teil der EEG-Vergütung aus dem Haushalt finanzieren, verhindern wir
ungleiche Belastungen. Mit einem funktionierenden Mieterstromgesetz sollen
künftig auch Menschen ohne Eigenheim von günstigem Solarstrom profitieren.
Durch passgenaue Förderprogramme wollen wir den Ersatz stromhungriger Geräte in
den Haushalten ermöglichen, die sich keine effizienten Neuanschaffungen leisten
können. Und durch den Ausbau von Energieagenturen in allen Landkreisen und
kreisfreien Städten schaffen wir ein Beratungsangebot für mehr
Verbraucher*innenschutz in ganz Bayern. Ein dazugehöriges Unterstützungs- und
Vermittlungsprogramm bei drohenden Stromsperren soll Energiearmut verhindern.
Auf der zweiten Ebene wollen wir mit eben jenem Netz an Energieagenturen die
Menschen wieder dazu animieren, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Viele
Menschen wollen investieren, fühlen sich aber bei der Entscheidung für den
richtigen Weg überfordert. Eine unabhängige Beratung kann sowohl bei der
Identifizierung von passenden Förderprogrammen als auch bei der Wahl der
richtigen Technologien unterstützen. Die Regionalen Energieagenturen können die
Bürger*innenschaft mit den wirtschaftlichen und kommunalen Akteuren näher
zusammenbringen. Eine beteiligungsfreundliche Form der Finanzierung von
Solaranlagen auf Schuldächern oder Gewerbehallen ist nur ein Beispiel der vielen
Vorteile einer solchen Zusammenarbeit.
Die Stromwirtschaft hat sich mit der Liberalisierung des Strommarkts 1998
deutlich gewandelt. Der Versuch, die Energiewende zu steuern, hat in den
vergangenen Jahren zu einer kaum mehr zu überblickenden Gesetzes- und
Regelungsflut geführt. Ursache dafür ist die seit Jahren anhaltende Situation,
dass in einen – mit fossilen und nuklearen (und steuerlich längst
abgeschriebenen) Kraftwerken – übersättigtem Strommarkt jetzt neue, saubere,
erneuerbare Technologien gebracht werden sollen. Ohne eine Stilllegung der alten
Kraftwerke führt dieser Versuch, den Strommarkt zu lenken, zu einer Fülle von
Regelungen. Beispielhaft sei nur genannt, dass im normalen Haushaltsstrompreis
mittlerweile acht staatliche Steuern und Umlagen, sowie zwei Netzentgelte
enthalten sind. Aber auch für Betreiber von EE-Anlagen ist der bürokratische
Aufwand enorm gestiegen.
Die Fülle der neuen Regelungen auf Bundesebene haben zu einer
Unübersichtlichkeit der Regelungen geführt, die für alle beteiligten Unternehmen
einen immensen Aufwand ausgelöst haben. Beispielhaft dafür steht das EEG,
welches mit über 100 Paragraphen zu einem bürokratischen Ungetüm mit
undurchschaubaren Vorschriften verkommen ist.
Wir unterstützen daher die Idee einer nationalen CO2-Abgabe, die Schluss macht
mit tausenden Einzelregelungen. Eine nationale CO2-Abgabe ist deshalb ein gutes
Instrument, weil sie sich an den tatsächlichen Verursachern des Treibhauseffekts
orientiert und damit sinnvoll lenkend den Markt beeinflusst. Die CO2-Abgabe ist
keine zusätzliche Abgabe, sie ersetzt den bisherigen „Wildwuchs“ an
verschiedenen Umlagen im Strombereich. Die CO2-Abgabe soll zukünftig in
vorhersehbaren und geplanten Schritten steigen, um die Lenkungswirkung voll zu
entfalten. Zudem wird die Reduzierung auf eine Abgabe den Bürokratieaufwand
deutlich absenken.
Wir unterstützen die Bemühungen zu einer CO2-Bepreisung zu kommen und setzten
uns für eine CO2-Steuer bzw. kurzfristig für eine Änderung der Energiesteuern
ein. Diese Besteuerung muss in vorhersehbaren und geplanten Schritten steigen,
um die Lenkungswirkung voll zu entfalten. Die CO2-Bepreisung muss sich
perspektivisch an den zu erwartenden Folgekosten der Treibhausgasemissionen
orientieren.
Die Kosten für den Umbau des Energiesystems sind nicht gerecht verteilt.
Großverbraucher und energieintensive Industrie werden durch verschiedene
Regelungen massiv subventioniert. Privathaushalte, Kleingewerbe und Mittelstand
tragen die Hauptkosten. Diese Subventionierung einerseits und die ungerechte
Verteilung zu Lasten von Privatpersonen und Mittelstand muss schrittweise aber
konsequent abgebaut werden.
Für Privatpersonen und kleinere Unternehmen sind Investitionen in Erneuerbare
Energien in den letzten Jahren unattraktiv geworden, weil der damit verbundene
bürokratische Aufwand mit Meldepflichten, steuerlichen Fragen und ähnlichem
gewaltig zugenommen hat. Eine Entbürokratisierung für Kleininvestor*innen ist
dringend nötig.
In Bayern wollen wir ein Bayerisches Klimaschutzgesetz, in dem u.a. auch für den
Strombereich klare Zielsetzungen und die Entwicklung von konkreten Maßnahmen
gesetzlich verankert werden. Dazu gehört auch, dass Kommunen, die über 5000
Einwohner haben, soweit noch nicht erfolgt, ein Klimaschutzkonzept erstellen.
Vorstellungen eines grenzenlosen und ewig währenden Wirtschaftswachstums sind
mit einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien nicht vereinbar. Wir müssen
lernen, stärker darauf zu achten, welche Folgen unser Lebensstil auf unsere
Umwelt und auf die Umwelt anderer hat und entsprechend anzupassen. Es gilt, eine
gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, die sich nicht nur an dem Möglichen
orientiert, sondern an dem, was wir als Gesellschaft wirklich brauchen und
wollen. Der Gedanke der Suffizienz wird hier eine große Rolle spielen.
Die negativen Klimafolgen verstärken sich von Jahr zu Jahr und werden immer
unkontrollierbarer. Betroffen sind in besonderem Maße die armen Länder des
Südens. Diese Länder haben selbst an der Klimakrise nahezu keine Schuld. Die
Lebensbedingungen verschlechtern sich jedoch in ihren Ländern teilweise massiv
und die Anzahl der Klimaflüchtlinge steigt an. Fluchtursachen bekämpfen heißt
neue, nachhaltige Wirtschaftsweisen zu etablieren, um einerseits diese Länder
durch Technologietransfer direkt zu stärken und andererseits aktiven Klimaschutz
zu betreiben. Das muss unser gemeinsames Ziel sein, getreu nach dem Motto:
global denken, lokal handeln.
Begründung
keine
Kommentare