Veranstaltung: | ThOlMaRuWaNi |
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Antragsteller*in: | Rohfassung (dort beschlossen am: 21.08.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.11.2020, 10:43 |
Antragshistorie: |
A1NEU3: Stromkonzept 100 % Strom aus erneuerbaren Energien – dezentral und in Bürgerhand
Antragstext
Die Energiewende, also die vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien, ist
die Grundlage für einen wirksamen Klimaschutz. Sie ist -neben dem Wandel zu
einer Kreislaufwirtschaft das Kernstück einer großen Transformation hin zu einer
klimaverträglichen und nachhaltigen Wirtschaft. Unser Vorteil: Technisch sind
bei der Energiewende alle Fragen weitgehend gelöst. Uns stehen alle
Möglichkeiten offen. Jetzt gilt es anzupacken.
Angesichts der deutlich spürbaren Klimaveränderungen und der Zukunftsprognosen,
die bisher alle noch übertroffen wurden, ist es höchste Zeit, das Tempo bei der
Energiewende zu erhöhen. Dabei geht es um alle Bereiche, in denen Treibhausgase
emittiert werden, also um Wärme, Verkehr, Landwirtschaft und den Strombereich.
Bayern liegt mit seinen Klimaschutzbemühungen weit unter dem Bundesdurchschnitt.
Seit 1990 wurden in Bayern gerade einmal 10 % Treibhausgasemissionen eingespart.
Das ist ein Scheitern auf ganzer Linie. Die Staatsregierung hat sich jahrelang
auf dem hohen Atomstromanteil ausgeruht, bremst die Energiewende und setzt nun
vor allem auf Stromimporte, egal welcher Art. Das ist nicht unser Ziel. Wir
wollen bis zum Jahr 2030 100 % Strom aus Erneuerbaren Energiequellen, möglichst
dezentral und in Bürgerhand.
Dazu benötigen wir schnell deutlich mehr Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-
Kopplungsanlagen und einen effizienteren Umgang mit Energie. Schädliche
Kraftwerke können nicht nur schneller stillgelegt werden, sondern sie müssen es
auch. Denn sie behindern die Systemumstellung auf 100 % Erneuerbare Energien.
Das neue Stromsystem braucht auch eine andere Infrastruktur. Der Umbau der
Stromnetze und der Aufbau von Stromspeichern sind Grundlage dafür, mit dem im
Tages- und Jahresverlauf schwankenden Stromangebot aus Wind und Sonne gut
umgehen zu können.
Bayern hat die besten Voraussetzungen eine echte Vorreiterrolle einzunehmen. Wir
haben eine Vielzahl von Möglichkeiten jetzt den Hebel auf 100 % Erneuerbare
Energien umzustellen. Es braucht jetzt aber dafür eine 100 %ige politische
Unterstützung, vernünftige rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen,
vorbildliches Handeln der staatlichen Stellen und eine Förderung der vielen
Bürger*innen, die selbst in die saubere Stromversorgung der Zukunft investieren
wollen. Dann kann die Vision eines klimaneutralen Wirtschaftens Realität werden.
Die Stromversorgung in Bayern ist in einem massiven Umbruch. Vor 10 Jahren wurde
noch fast 60 % des in Bayern verbrauchten Stroms in Atomreaktoren produziert. Im
Jahr 2020 wird der Anteil bei etwa 25 % liegen und in zwei Jahren geht der
letzte der beiden noch in Betrieb befindlichen gefährlichen Reaktoren endgültig
vom Netz.
Mit der Stilllegung der Atomkraftwerke sinkt die Eigenstromerzeugung Bayerns und
der Freistaat wird mehr und mehr zum Stromimportland. Wurden die ersten
Atomkraftwerke noch locker von den erneuerbaren Energien ersetzt, die am Anfang
des Jahrzehnts einen großen Boom erlebten, hat sich nun die Situation gedreht.
- Der Ausbau der Erneuerbaren Energien lahmt in Bayern: die Photovoltaik ist
in den Jahren nach 2012 stark eingebremst worden und erholt sich nur
langsam . Die Windkraft liegt nach einem kurzen Boom (2014 bis 2016)
danieder; die Kombination aus 10H-Regelung und bundesweiten
Ausschreibungsbedingungen macht den Neubau nahezu unmöglich.
Bei Wasserkraft und Biogasanlagen sind die Potenziale weitestgehend
ausgeschöpft. Es ist zu erwarten, dass bei Biogas die erzeugte Strommenge
in nächster Zeit zurückgehen wird. Und last but not least: die
Staatsregierung hat ihre Ausbauziele für die Erneuerbaren für 2025 soweit
heruntergeschraubt, dass sie im Grunde schon jetzt erfüllt sind. Ziele für
die Zeit nach 2025 hat die Staatsregierung nicht aufgestellt.
- Die bestehenden Gaskraftwerke erleben gerade eine überraschende
Renaissance. Durch stark gefallene Erdgaspreise auf dem Weltmarkt und
gestiegene Preise beim Emissionshandel haben die Gaskraftwerke häufiger
einen Vorteil gegenüber (Stein-) Kohlekraftwerken. So werden z.B. die
Gaskraftwerke in Irsching, die die Betreiber schon mehrfach stilllegen
wollten nun wieder am Strommarkt teilnehmen.
Nach einer kurzen Euphorie nach Fukushima ist das Thema Energiewende wieder vom
Bildschirm der CSU-Staatsregierung verschwunden. Mit der 10H-Regelung wurden
nicht nur Bau und Planung von Windkraftanlagen abgewürgt, sondern auch die
Stimmung gegen Windkraft deutlich geschürt. Der Ausbau der Photovoltaik erholt
sich nur langsam vom kalkulierten Zusammenbruch durch die letzten EEG-Novellen.
Biogasanlagen laufen zum großen Teil immer noch rund um die Uhr, obwohl absehbar
ist, dass sie zukünftig vor allem in den Stunden gebraucht werden, wenn Wind und
Sonne zu wenig Strom liefern.
Zudem fallen ab dem Jahr 2020 allmählich immer mehr Anlagen aus der
Vergütungsregelung des EEG. Ohne Perspektiven für einen guten Weiterbetrieb
werden viele, technisch funktionsfähige Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen
stillgelegt. Es droht sogar ein Rückschritt, wenn die Regierung nicht tatkräftig
gegensteuert.
Weil in Bayern weniger als 5 % des Stroms in Kohlekraftwerken erzeugt wird, die
Gaskraftwerke kaum in den Markt kommen und in der Vergangenheit der größte Teil
des Stroms aus Atomkraftwerken kam, sind die CO2-Emissionen aus dem Strombereich
im Vergleich zu anderen Bundesländern in Bayern gering. Im Klimaschutzkonzept
der grünen Landtagsfraktion (Link) wurde der Anteil des Strombereichs auf 12 %
an den gesamten CO2-Emissionen berechnet. Kann der Atomstrom nicht durch
erneuerbare Energien ersetzt werden, droht ein massiver Anstieg der
Treibhausgasemissionen aus dem Strombereich. Dies kann zu einer Verdopplung oder
gar Verdreifachung der CO2 Emissionen pro Jahr führen. Die ohnehin miserable
Klimabilanz der Staatsregierung würde sich also nochmals verschlechtern.
Die Dezentralität ergibt sich einerseits aus der Technologie: Erneuerbare
Energien werden in der Fläche gewonnen und sie führen den Flächenbedarf näher an
uns heran, als weit entfernte Uran- oder Kohleabbaugebiete, Erdölfelder oder
Gasexplorationen. Andererseits ist die Dezentralität aber auch ein Gewinn für
die Versorgungssicherheit. Die Stromversorgung gehört heutzutage zur „kritischen
Infrastruktur“. Zentrale Versorgungsstrukturen sind wesentlich verletzlicher und
damit ist eine dezentrale Stromversorgungsstruktur weniger anfällig gegen äußere
Einwirkungen. Meist kann eine dezentrale Energieversorgungsstruktur auch die
Effizienzpotenziale (Kraft-Wärme- Kopplung, Sektorenkopplung) besser nutzen.
Unserer Meinung nach gehört die Energiewende aus grundsätzlich demokratischen
Überlegungen heraus in Bürgerhand. Jahrzehntelang haben in Deutschland einige
wenige Stromkonzerne die Entwicklung bestimmt. Erst durch die Anti-Atom- und
Umwelt-Bewegung wurden diese Monopole und ihre Politik in Frage gestellt. Ein
Wirtschaftszweig, von dem alle Bürger*innen fast existenziell abhängig sind,
sollte nicht von wenigen profitorientierten Unternehmen gesteuert werden.
Der größte Nachholbedarf besteht bei der Windenergie. Dazu muss die 10H-Regelung
(vereinfacht gesagt, die Auflage, dass Windkraftanlagen den 10-fachen Abstand
ihrer Höhe zum nächsten Wohnhaus aufweisen müssen) schnell aufgehoben werden.
Die 10H-Regelung hat zahlreiche Windkraftprojekte abgewürgt. Vor allem hat sie
auch eine Stimmung gegen Windkraft im Land mobilisiert. Wir wollen die 10H-
Regelung ersatzlos abschaffen. Gute Planungen ermöglichen einen Ausbau der
Windkraft in Bayern und halten negative Auswirkungen auf Mensch und Natur, etwa
durch Lärm, Schattenwurf oder Vogelschlag, gering.
Durch eine sogenannte De-minimis-Regel, die es erlaubt, kleineren Windparks auch
ohne Ausschreibungsverfahren eine EEG-Vergütung zu bekommen, können kleinere
Projekte ohne den Aufwand des Ausschreibungsverfahrens einfacher realisiert
werden. Insgesamt soll das jährliche Ausschreibungsvolumen auf Bundesebene auf
mindestens 5.000 Megawatt angehoben werden. Bei den Ausschreibungen soll durch
eine regionale Quote (bzw. durch Regionalausschreibungen oder durch Änderungen
der Bestimmungen des Referenzertragswerts) der Bau von Windkraftanlagen im Süden
gezielt vorangetrieben werden.
Die Landes- und Regionalplanung soll, wie in den Jahren vor Einführung der 10H-
Regel, wieder aktiv mit den Kommunen Flächen für die Windkraft ausarbeiten und
vorhalten. Dazu werden die Kompetenzen der regionalen Planungsverbände gestärkt.
Wir wollen 2 % der Landesfläche für Windkraftnutzung zur Verfügung stellen.
In Bayern wird das große Potenzial, dass sich aus den überdurchschnittlich
vielen Sonnenscheinstunden ergibt, nicht annähernd genutzt. Die Staatsregierung
soll sich dafür einsetzen, dass die so genannte „Sonnensteuer“ (=EEG-Umlage für
selbstgenutzten Strom) wieder abgeschafft wird und PV-Anlagen unter 1 MWp nicht
den Ausschreibungsregelungen unterworfen werden, sondern unter die De-Minimis-
Regelung fallen. Wir streben einen jährlichen, bundesweiten Ausbau von
mindestens
Zum einen müssen die Biogasanlagen stärker ökologisiert werden. Wir setzen uns
dafür ein, dass mehr Reststoffen und Gülle und weniger Mais eingesetzt werden.
Mais soll neben Reststoffe und Gülle auch von anderen Energiepflanzen ersetzt
werden, wie z.B. die durchwachsene Sylphie. Wir wollen auch bei den
Energiepflanzen die Fruchtfolge fördern.
Zum andern wird zunehmend problematisch, dass Biogasanlagen rund um die Uhr
betrieben werden, also auch in Zeiten, in denen ausreichend Solarstrom in Bayern
angeboten wird. Es ist unser Ziel, die Sromerzeugung aus Biogas bzw. Biomasse so
zu flexibilisieren, damit diese Stromerzeugung sich stärker an der Nachfrage und
am Angebot von Solar- oder Windstrom orientieren kann. Dafür müssen die
Biogasanlagen der Zukunft mit einem größeren Gasspeicher ausgestattet werden und
ein zusätzlicher Motor die schnelle Einspeisung garantieren. Diese
Flexibilisierung gilt es zu fördern.
Auch das Potenzial der Wasserkraft ist weitgehend erschöpft. Wichtig ist es,
dass der von der Staatsregierung seit Jahren angekündigte Wasserkrafterlass in
enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen- und Naturschutzverbänden
endlich erarbeitet und veröffentlicht wird. Bei der Ertüchtigung und
Modernisierung von großen Wasserkraftwerken (größer als 1 MW) soll die
Staatsregierung mit den Betreibern und den Naturschutzverbänden ein Konzept zur
Ertüchtigung vorlegen. Um die Wirksamkeit neuer Technologien in diesem Bereich
zu überprüfen, wollen wir Modellprojekte für mehr Fischschutz bei bestehenden
Wasserkraftanlagen fördern. Mit einer Studie sollen die zahlreichen bestehenden
Querbauwerke in den bayerischen Fließgewässern untersucht werden, mit dem Ziel,
zu klären, welche davon abgebaut oder so umgebaut werden können, dass eine
ökologische Wasserkraftnutzung bei gleichzeitiger Verbesserung der
Gewässerökologie möglich ist.
Die Geothermie hat, wie ihr Name schon sagt, ihr größtes Potential im
Wärmebereich. Hier gilt es sie stark zu fördern. Der Beitrag der geothermischen
Stromerzeugung wird insgesamt jedoch überschaubar bleiben. Dennoch wollen wir
sie gerade im Voralpenland in Kombination mit einer regenerativen Wärmeerzeugung
fördern. Die tiefe Geothermie ist eine ständig verfügbare Energiequelle und kann
ein auf Sonne und Wind ausgerichtetes Stromsystem gut ergänzen. Die größten
wirtschaftlichen
Die sauberste Kilowattstunde ist die, die nicht erzeugt bzw. verbraucht wurde.
Die Einsparung von Strom bzw. die effiziente Nutzung von Strom ist also eine
äußerst umweltfreundliche Maßnahme. Die zahlreichen Befreiungen für
stromintensive Großbetriebe und der niedrige Börsenstrompreis führen dazu, dass
gerade im energieintensiven industriellen Bereich die Potenziale zur
Stromeinsparung nicht genutzt werden. Daher ist es nötig hier die
Rahmenbedingungen zu ändern (siehe unter Punkt 4.k).
Im Bereich der Haushalte und des Gewerbes ist vor allem Information, Beratung
und Unterstützung erforderlich. Wir wollen regionale Energieagenturen aufbauen
und kommunale Klimaschutzbeauftrage fördern, die Kommunen, Unternehmen und
Privatpersonen beraten und Stromsparkampagnen initiieren. Sie werden unterstützt
von einer landesweiten Energieagentur.
Wir wollen, dass die Staatsregierung in den eigenen Liegenschaften
Stromsparmöglichkeiten umsetzt und die Kommunen bei der Stromeinsparung in
kommunalen Liegenschaften fördert. Die Förderprogramme des Freistaats und die
Beschaffungsleitlinien sollen sich wesentlich am Ziel der Strom- bzw.
Energieeinsparung orientieren.
Insgesamt sind hier Einsparungen von 20- 30 % möglich. Andererseits werden aber
in den Bereichen Wärme und Mobilität große, neue Verbrauchsbereiche entstehen.
Das ist sinnvoll, da Strom sehr leicht erneuerbar erzeugt werden kann. Der
Stromverbrauch insgesamt wird aber im Jahr 2030 sicherlich weit über dem
heutigen liegen. Die Infrastruktur ist darauf entsprechend auszurichten (s.
Kapitel IV, 5-8).
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine der effizientesten
Stromerzeugungsmöglichkeiten. Die KWK-Anlagen werden in den meisten Fällen mit
Erdgas betrieben, können aber natürlich auch mit Biomasse oder zunehmend mit
erneuerbarem Gas befeuert werden. Insbesondere in den verdichteten
Siedlungsgebieten und in den Gebieten mit gewerblichem bzw. industriellem
Wärmebedarf sehen wir sinnvolle Anwendungen für den Ausbau der KWK.
KWK-Anlagen zu verstärken. Ab einem bestimmten Wärmebedarf sind bei
energetischen Sanierungen KWK-Anlagen eine sehr gute Möglichkeit den Wärmebedarf
zu decken und gleichzeitig Strom zu erzeugen. Erstes Ziel bleibt aber immer den
Verbrauch erstmal soweit als möglich zu senken und den Restbetrag mit
erneuerbaren Energien (v.a. Solar- oder Geothermie) direkt zu decken. Erst
danach ist über eine KWK Anlage nachzudenken.
Die beiden noch laufenden Atomkraftwerke in Bayern sind nicht nur ein enormes
Sicherheitsrisiko und ein ständiger Produzent von hochradioaktivem Atommüll,
sondern sie behindern darüber hinaus sehr stark die Energiewende. Weil sie
schwerfällig zu regulieren sind, werden sie auch betrieben, wenn die
Erneuerbaren Energien die Stromversorgung in Bayern alleine übernehmen könnten.
Das passiert in den Sommermonaten, insbesondere an Wochenenden, immer häufiger.
Dieses Überangebot führt dazu, dass der Strompreis immer öfter in den negativen
Bereich rutscht. In weit über 100 Stunden im Jahr können große Stromverbraucher
Strom nicht nur kostenlos verbrauchen, sondern bekommen auch noch „Prämien“
dafür.
Wir wollen die beiden Atomkraftwerke schneller stilllegen als im Atomgesetz
vorgesehen. Insbesondere der letzte deutsche Siedewasserreaktor, der Block
Gundremmingen C, ist aus unserer Sicht ein vollkommen überflüssiges
Sicherheitsrisiko. Seine Stromproduktion könnte problemlos von bestehenden
bayerischen Gaskraftwerken übernommen werden.
Wegen der jahrzehntelangen, sehr einseitigen Ausrichtung auf Atomkraftwerke gibt
es in Bayern nur zwei Kohlekraftwerke: das Heizkraftwerk München Nord und ein
Kohlekraftwerk in Zolling. Das Kohlekraftwerk Zolling sollte unseres Erachtens
zügig aus dem Markt genommen werden, da es durch bestehende Gaskraftwerke
ersetzt werden kann. Es reicht vollkommen aus, wenn es als „systemrelevantes
Kraftwerk“ als Reserve in netzkritischen Zeiten zur Verfügung steht.
Der Ersatz des Kohlekraftwerks München Nord ist umfassender zu planen, da das
Kraftwerk auch einen wesentlichen Teil der Fernwärmeversorgung Münchens abdeckt.
Eine umweltfreundliche Umstellung der Fernwärmeversorgung erfordert neue
Investitionen, etwa in Geothermieprojekte, Abwärmenutzung, erneuerbare
Wärmequellen, Wärmespeicher oder Gaskraftwerke.
In der aktuellen energiewirtschaftlichen und politischen Situation wird sich
Bayern in den nächsten Jahren massiv von Stromimporten abhängig machen. In
Bayern werden Atomkraftwerke abgeschaltet, Erneuerbare Energien ausgebremst und
bestehende Gaskraftwerke kommen nicht in den Markt. Die Überkapazitäten an
fossilen und nuklearen Kraftwerken führen zu niedrigen Strompreisen an der
Strombörse und führen in der Konsequenz dazu, dass Bayern Strom aus
Norddeutschland in erheblichen Umfang importieren wird. Dies ist teilweise
Windstrom, aber auch Braunkohlestrom. Die Staatsregierung geht davon aus, dass
im Jahr 2025 fast 50 % des Stroms importiert wird. In Spitzenzeiten hätten wir
dann eine Importabhängigkeit von 70/ 80 %. Diese starke Importabhängigkeit
halten wir für falsch.
Der größte Anpassungsbedarf ist auf Ebene der Verteilnetze. Hier wurde in den
letzten Jahren schon erheblich investiert. Im Zuge des weiteren Ausbaus der
Erneuerbaren Energien muss darauf geachtet werden, dass der Ausbau der
Verteilnetze damit Schritt halten kann. Dazu sind auf Bundesebene Änderungen im
rechtlichen Ordnungsrahmen nötig. So gilt es den Verteilnetzbetreibern (z.B. den
Stadtwerken) die Möglichkeiten des Einsatzes von Stromspeichern generell zu
ermöglichen.
Eine großräumigere Verteilung von Strom ist sinnvoll, weil es im Laufe des
Jahres häufig regionale Stromüberproduktionen geben wird. In der Regel ist es
volkswirtschaftlich ökonomischer und ökologischer diese regionalen
Überproduktionen durch ein Leitungssystem erstmal dorthin zu verteilen, wo zu
diesem Zeitpunkt Strombedarf herrscht. Erst wenn der aktuelle Bedarf gedeckt
ist, sollte überschüssiger Strom möglichst verlustarm gespeichert werden. Daher
halten wir – neben anderen Argumentationen, wie z.B. der Netzstabilität – den
geplanten Bau von HGÜ- Stromleitungen zwischen Nord- und Süddeutschland in
diesem Umfang für sinnvoll.
Die beiden großen Säulen der Energieversorgung der Zukunft sind Sonne und Wind.
Da diese nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen, gewinnt die Frage der
Stromspeicherung zunehmend an Bedeutung. Es gibt unterschiedliche
Stromspeichertechnologien und unterschiedliche Bedarfe. Für eine Vollversorgung
mit Erneuerbaren Energien werden aller Voraussicht nach verschiedene
Technologien zum Einsatz kommen.
Für die kurzfristige Speicherung bieten sich vor allem Batteriespeicher und
Pumpspeicherkraftwerke an. Beide Technologien haben ihre spezifischen Vorteile.
Welche davon sich ökonomisch durchsetzen wird, ist derzeit nicht absehbar, zumal
die Rahmenbedingungen für beide Technologien nicht gleich sind.
Bayern hat eine große Zahl von Gebieten, die für die Nutzung durch
Pumpspeicherkraftwerke geeignet sind. Mögliche Standorte sind im
Genehmigungsverfahren eingehend unter ökologischen Gesichtspunkten zu bewerten.
Zur Realisierung sind aber auch auf Bundesebene die Rahmenbedingungen zu
verändern. Der Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken ist in den letzten Jahren
wenig lukrativ geworden. So wird beispielsweise in Bayern das bestehende
Pumpspeicherkraftwerk Happburg aus ökonomischen Gründen derzeit nicht repariert.
Aufgrund der hohen Investitionskosten und der langen Nutzungszeit von
Pumpspeicherkraftwerken sind eine Harmonisierung der rechtlichen
Rahmenbedingungen zwischen Deutschland, Österreich und Schweiz von grundlegender
Bedeutung, um Investitionssicherheit für potenzielle Investor*innen zu schaffen.
Ferner ist anzustreben, dass Stromspeicher auch als Regelenergieanbieter im
Markt tätig werden können.
Mittel- und langfristig wird die Speicherung über längere Zeiträume nötig
werden, wenn wir die Stromversorgung klimaneutral gestalten wollen. Durch die
Zunahme des Stromverbrauchs im Zuge der Sektorkopplung (siehe 4h) wird es v.a.
im Winter zu hohen Bedarfsspitzen kommen. Eine jahreszeitliche Speicherung mit
chemischen Speichern ist deshalb notwendig.
Für diese längerfristige Speicherung wird aller Voraussicht nach kein Weg an der
„Power-to-gas-Technologie“ (PtG) vorbeigehen. Wir müssen heute damit beginnen,
diese Zukunftstechnologie in der Praxis einzusetzen, um Wirkungsgrade weiter zu
steigern und v.a. Kosten zu reduzieren. Moderne PtG Anlagen können heute bei der
Wasserstoffherstellung bereits einen Wirkungsgrad von bis zu 75 % erreichen.
Ein großes systemisches Problem der Energieversorgung auf Basis erneuerbarer
Energien ist die Tatsache, dass der Stromverbrauch und das Angebot an Wind- und
Sonnenenergie zeitlich nicht synchron laufen. Es wird also Zeiten geben, mit
einem hohen Angebot an Wind- und/oder Solarstrom bei gleichzeitigem geringen
Bedarf und umgekehrt Zeiten mit einem sehr geringen Angebot an Wind- und
Solarstrom und einem vergleichsweise hohen Bedarf, vielleicht sogar über mehrere
Wochen. In der Fachwelt spricht man von einer sog. „Dunkelflaute“.
Für die Flexibilitäten stehen verschiedene Technologien zur Verfügung, wie z.B.
flexibel einspeisende Biogasanlagen oder Wasserkraftwerke, Stromspeicher der
verschiedenen Arten, KWK-Anlagen oder schnell einsetzbare Gaskraftwerke. Die
Flexibilität ist aber nicht nur auf der Stromangebotsseite sinnvoll, sondern
auch auf der Nachfrageseite.
Eine wichtige Baustelle der Zukunft wird es sein, auch die Nachfrage nach Strom
teilweise dem Angebot anzupassen. Also dann mehr Strom zu verbrauchen, wenn
Strom im Überfluss (und billig) zur Verfügung steht, und weniger zu verbrauchen,
wenn er knapp (und teuer) ist. Das ist bei Kühlprozessen oder auch bei
hochautomatisierter Fertigung bereits heute möglich. Der erste Schritt wäre die
Einführung von lastvariablen Tarifen, wie es das Energiewirtschaftsgesetz
eigentlich schon längst vorschreibt. Dann würden die Verbraucher belohnt, die
ihr Stromverbrauch der Angebotsseite anpassen und z.B. dann ihr Auto laden, wenn
Strom ausreichend zur Verfügung steht.
Es fehlt nicht an der Technologie, sondern vielmehr an den wirtschaftlich-
rechtlichen Rahmenbedingungen. Das in vielen Untersuchungen ermittelte Potenzial
des „Lastmanagement“ lohnt sich kaum, wenn durch vorhandene Überkapazitäten am
Strommarkt der Strompreis an der Börse bei 2 oder 3 Cent/kWh liegt.
Daher ist ein Kohleausstieg auch nötig, damit sich ein Markt für Flexibilität
überhaupt entwickeln kann, in dem dann verschiedene Technologien, aber auch
Marktmechanismen wirken können. Dazu ist es wichtig, dass die Preissignale, die
derzeit an der Strombörse gebildet werden, auch tatsächlich bei den
Verbraucher*innen ankommen. Denn heute verdient vor allem der Stromversorger
daran, wenn viel Wind weht und er den Strom billig einkaufen kann, während die
Haushalte vollkommen unabhängig davon immer den gleichen Preis pro kWh bezahlen
müssen.
In der Vergangenheit wurden die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität meist
getrennt betrachtet. Die Trennung dieser Bereiche löst sich allmählich auf. Ein
wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist die Elektromobilität, weil gerade im
privaten Bereich viele E-Auto-Batterien auch durch die eigene PV-Anlage geladen
werden. Immer öfter wird auch diskutiert, ob E-Auto-Batterien auch vom
Stromversorger zur Speicherung genutzt werden können. Zunehmend häufiger wird
auch billiger „Überschussstrom“ genutzt um Wärme zu erzeugen, welche dann auch
gut gespeichert werden kann.
Sowohl unter Effizienzgesichtspunkten, aus Klimaschutzgründen aber auch aus
Gründen der volkswirtschaftlichen Rentabilität sind viele Beispiele der
Sektorenkopplung sinnvoll. So kann es oft effizienter sein, mit „überflüssigem“
Windstrom Gebäude zu beheizen, anstatt ihn aufwändig zu speichern. In welchen
Fällen die Sektorenkopplung sinnvoll ist, hängt entscheidend von der Art und
Weise ab, wie der „Ausgangsstrom“ produziert wurde.
Da in den letzten Jahren die energiepolitischen Rahmenbedingungen oft geändert
wurden und wenig verlässlich waren, sind Investitionen in diesem Bereich mit
einem gewissen Risiko behaftet. Ein klarer und verlässlicher Rechtsrahmen kann
und muss daher die Investitionssicherheit schaffen. (zu den rechtlichen
Rahmenbedingungen siehe auch 4k)
Die Energiewende ist in den erfolgreichen Jahren vor allem eine
Bürgerenergiewende gewesen. Die traditionelle Energiewirtschaft und in ihrem
Gefolge die Regierungsparteien der letzten Jahre von CDU, CSU, SPD und FDP haben
sich der Energiewende widersetzt. Erst nach dem Atomunfall von Fukushima haben
sich auch die Unionsparteien, wenn auch zum großen Teil nur halbherzig, zur
Energiewende bekannt.
Dabei geht es vor allem um das Handeln in eigenen Bereich. Wir wollen, dass die
Dachflächen der staatlichen Gebäude zur Nutzung der Sonnenenergie dort
vollständig genutzt werden, wo es technisch möglich ist. Wir wollen bei der
Beheizung der staatlichen Gebäude den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung
vervielfachen. Die energetische Sanierung der staatlichen Gebäude muss
vorangetrieben und dabei auch alle Möglichkeiten der Stromeinsparung und der
effizienten Stromnutzung umgesetzt werden. Bei der Beschaffung bzw.
Ausschreibung von Gütern und Dienstleistungen müssen ökologische Kriterien, wie
etwa der Energieverbrauch über den gesamten Lebenszyklus, stärker berücksichtigt
werden. Alle staatlichen Gebäude sollen zukünftig mit echtem Ökostrom aus
jüngeren EE-Anlagen beliefert werden.
Wir fordern Energieagenturen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie
liefern eine unabhängige, niederschwellige und kompetente Beratung für
Privatpersonen (sowohl Hausbesitzer*innen, als auch Mieter*innen), aber auch für
Gewerbe und Unternehmen sowie Kommunen. Erfahrungen haben gezeigt, dass
Energieagenturen in ihren Regionen eine starke Dynamik für die Energiewende
auslösen können.
Der Vorteil der regionalen Energieagenturen bzw. der kommunalen
Klimaschutzmanager ist ihre gute Kenntnis der regionalen Gegebenheiten und des
regionalen Marktes. Durch ihre regionale Bekanntheit können sie sich nach und
nach Netzwerke aufbauen und bei Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen
gefragte Experten werden.
Die Stromwirtschaft hat sich mit der Liberalisierung des Strommarkts 1998
deutlich gewandelt. Der Versuch, die Energiewende zu steuern, hat in den
vergangenen Jahren zu einer kaum mehr zu überblickenden Gesetzes- und
Regelungsflut geführt. Ursache dafür ist die seit Jahren anhaltende Situation,
dass in einen – mit fossilen und nuklearen (und steuerlich längst
abgeschriebenen) Kraftwerken – übersättigtem Strommarkt jetzt neue, saubere,
erneuerbare Technologien gebracht werden sollen. Ohne eine Stilllegung der alten
Kraftwerke führt dieser Versuch, den Strommarkt zu lenken, zu einer Fülle von
Regelungen. Beispielhaft sei nur genannt, dass im normalen Haushaltsstrompreis
mittlerweile acht staatliche Steuern und Umlagen, sowie zwei Netzentgelte
enthalten sind. Aber auch für Betreiber von EE-Anlagen ist der bürokratische
Aufwand enorm gestiegen.
Die Fülle der neuen Regelungen auf Bundesebene haben zu einer
Unübersichtlichkeit der Regelungen geführt, die für alle beteiligten Unternehmen
einen immensen Aufwand ausgelöst haben. Beispielhaft dafür steht das EEG,
welches mit über 100 Paragraphen zu einem bürokratischen Ungetüm mit
undurchschaubaren Vorschriften verkommen ist.
Wir unterstützen daher die Idee einer nationalen CO2-Abgabe, die Schluss macht
mit tausenden Einzelregelungen. Eine nationale CO2-Abgabe ist deshalb ein gutes
Instrument, weil sie sich an den tatsächlichen Verursachern des Treibhauseffekts
orientiert und damit sinnvoll lenkend den Markt beeinflusst. Die CO2-Abgabe ist
keine zusätzliche Abgabe, sie ersetzt den bisherigen „Wildwuchs“ an
verschiedenen Umlagen im Strombereich. Die CO2-Abgabe soll zukünftig in
vorhersehbaren und geplanten Schritten steigen, um die Lenkungswirkung voll zu
entfalten. Zudem wird die Reduzierung auf eine Abgabe den Bürokratieaufwand
deutlich absenken.
Die Kosten für den Umbau des Energiesystems sind nicht gerecht verteilt.
Großverbraucher und energieintensive Industrie werden durch verschiedene
Regelungen massiv subventioniert. Privathaushalte, Kleingewerbe und Mittelstand
tragen die Hauptkosten. Diese Subventionierung einerseits und die ungerechte
Verteilung zu Lasten von Privatpersonen und Mittelstand muss schrittweise aber
konsequent abgebaut werden.
Für Privatpersonen und kleinere Unternehmen sind Investitionen in Erneuerbare
Energien in den letzten Jahren unattraktiv geworden, weil der damit verbundene
bürokratische Aufwand mit Meldepflichten, steuerlichen Fragen und ähnlichem
gewaltig zugenommen hat. Eine Entbürokratisierung für Kleininvestor*innen ist
dringend nötig.
In Bayern wollen wir ein Bayerisches Klimaschutzgesetz, in dem auch für den
Strombereich klare Zielsetzungen und die Entwicklung von konkreten Maßnahmen
gesetzlich verankert werden. Dazu gehört auch, dass Kommunen, die über 5000
Einwohner haben, soweit noch nicht erfolgt, ein Klimaschutzkonzept erstellen.
Vorstellungen eines grenzenlosen und ewig währenden Wirtschaftswachstums sind
mit einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien nicht vereinbar. Wir müssen
lernen, stärker darauf zu achten, welche Folgen unser Lebensstil auf unsere
Umwelt und auf die Umwelt anderer hat und entsprechend anzupassen. Es gilt, eine
gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, die sich nicht nur an dem Möglichen
orientiert, sondern an dem, was wir als Gesellschaft wirklich brauchen und
wollen. Der Gedanke der Suffizienz wird hier eine große Rolle spielen.
Die negativen Klimafolgen verstärken sich von Jahr zu Jahr und werden immer
unkontrollierbarer. Betroffen sind in besonderem Maße die armen Länder des
Südens. Diese Länder haben selbst an der Klimakrise nahezu keine Schuld. Die
Lebensbedingungen verschlechtern sich jedoch in ihren Ländern teilweise massiv
und die Anzahl der Klimaflüchtlinge steigt an. Fluchtursachen bekämpfen heißt
neue, nachhaltige Wirtschaftsweisen zu etablieren, um einerseits diese Länder
durch Technologietransfer direkt zu stärken und andererseits aktiven Klimaschutz
zu betreiben. Das muss unser gemeinsames Ziel sein, getreu nach dem Motto:
global denken, lokal handeln.
Begründung
keine
Änderungsanträge
- Ä2 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä5 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä6 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä7 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä8 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä9 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä10 # (Rudi Amannsberger, Sonstiger Status)
- Ä11 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
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- Ä13 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä14 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä15 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä16 # (Rudi Amannsberger, Sonstiger Status)
- Ä17 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä18 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä19 # (Rudi Amannsberger, Sonstiger Status)
- Ä20 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä21 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä22 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä23 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä24 (Rudi Amannsberger, Übernahme)
- Ä25 # (Rudi Amannsberger, Sonstiger Status)
- Ä26 # (Rudi Amannsberger, Sonstiger Status)
- Ä27 # (Rudi Amannsberger, Sonstiger Status)
- Ä28 # (Rudi Amannsberger, Sonstiger Status)
- Ä29 (Rudi Amannsberger, Zurückgezogen)
- Ä30 (Thomas Kohl, Abgelehnt)
- Ä31 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä32 (Thomas Kohl, Modifiziert übernommen)
- Ä33 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä34 # (Thomas Kohl, Sonstiger Status)
- Ä35 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä36 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä37 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä38 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä39 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä40 (Thomas Kohl, Modifiziert übernommen)
- Ä41 (Thomas Kohl, Modifiziert übernommen)
- Ä42 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä43 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä44 (Thomas Kohl, Modifiziert übernommen)
- Ä45 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä46 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä47 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä48 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä49 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä50 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä51 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä52 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä53 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä54 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä55 (Thomas Kohl, Übernahme)
- Ä56 (Thomas Kohl, Modifiziert übernommen)
- Ä57 (Martin Stümpfig, Modifiziert übernommen)
- Ä58 # (Martin Stümpfig, Sonstiger Status)
- Ä59 # (Martin Stümpfig, Sonstiger Status)
- Ä60 (Martin Stümpfig, Abgelehnt)
- Ä61 # (Martin Stümpfig, Sonstiger Status)
- Ä62 # (Martin Stümpfig, Sonstiger Status)
- Ä63 # (Martin Stümpfig, Sonstiger Status)
- Ä64 (Martin Stümpfig, Zurückgezogen)
- Ä65 # (Martin Stümpfig, Sonstiger Status)
- Ä66 (Martin Stümpfig, Übernahme)
- Ä67 (Martin Stümpfig, Übernahme)
- Ä68 # (Martin Stümpfig, Sonstiger Status)
- Ä69 (Martin Stümpfig, Übernahme)
- Ä70 (Martin Stümpfig, Übernahme)
- Ä71 (Martin Stümpfig, Modifiziert übernommen)
- Ä72 # (Martin Stümpfig, Sonstiger Status)
- Ä73 # (Martin Stümpfig, Sonstiger Status)
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